Notbetreuung – neue Definition

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Nds. Landesschulbehörde hat die Notbetreuung weiter konkretisiert. Sie gilt wie bisher für Schüler/innen der Jahrgänge 1. bis 8. bzw. für die SAAF-Jahrgänge 5. bis 8 und umfasst den zeitlichen Rahmen von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Die Defintion, wer berechtigt ist, an der Notbetreuung teilzunehmen, möchte ich hiermit zitieren (NLSchB 17.04.2020):

„Kriterien für die Aufnahme von Kindern:

a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen (auch Härtefälle [wie bisher]). 

b) Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
[…]“

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Kind in der Notbetreuung aufgenommen wird, melden Sie sich bitte in der Schule. Das Sekretariat ist werktäglich von 8.00 bis 13.00 Uhr besetzt.

Und wie üblich bitte ich mit Nachdruck darum, die Kinder vorher für die Notbetreuung anzumelden (per Telefon oder E-Mail), damit wir genügend Betreuungslehrkräfte und Reinigungskräfte in der Schule haben, da wir auch weiterhin versuchen, so wenig Menschen wie möglich im Gebäude zu haben, um den Maßnahmen gerecht zu werden.

Vielen Dank für die Unterstützung – bleiben Sie gesund und munter!

Stefan Willms, SL

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